Probemitgliedschaft

Für die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck (AK-HPP-HL) haben wir Mindestqualifikationen festgelegt. Wir gehen davon aus, dass in einer zusammenhängenden Gundausbildung in einem Psychotherapieverfahren mit einer minimalen Anzahl von 1200 Unterrichtsstunden sowohl basale und als auch fortgeschrittenere psychotherapeutische Kenntnisse erworben werden können. Wir halten eine psychotherapeutische Grundausbildung von 1200 Stunden und mehr deshalb für ebenso sinnvoll wie nötig, damit eine fundierte Basisqualifikation erlangt werden kann.

 Wege entstehen erst beim Gehen.

Fehlende gesetzliche Regelungen für eine psychotherapeutische Ausbildung von HeilpraktikerInnen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie* können u.U. dazu führen, dass eine angehende HeilpraktikerIn für Psychotherapie eine psychotherapeutische Grundausbildung mit einer geringeren Anzahl von Ausbildungsstunden wählt; sei es, weil sie noch nicht über ausreichende Informationen über das verwirrend große Angebot von Psychotherapieausbildungen verfügt; sei es, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen kann, in welche Richtung ihre berufliche Entwicklung als HeilpraktikerIn für Psychotherapie gehen wird.

Eine verantwortlich arbeitende HeilpraktikerIn für Psychotherapie, die im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit feststellt, dass der quantiative und qualitative Umfang ihrer Grundausbildung für ihr gewähltes Tätigkeitsfeld unzureichend ist, wird intensives Bemühen zeigen, sich Fehlendes durch eine fortschreitende Qualifizierung anzueignen.
Eine wesentliche Mindestanforderung unseres Qualifikationsstandard, die Anzahl der minimalen Unterrichtsstunden der psychotherapeutischen Grundausbildung, kann dann aber nicht erfüllt.

Probemitgliedschaft

Vor diesem Hintergrund möchten wir unter bestimmten Voraussetzungen auch jenen KollegInnen eine Teilnahme am Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck ermöglichen, die unsere Mindestqualifikationen nicht vollumfänglich erfüllen.
Im Einzelfall bieten wir die Möglichkeit einer Probemitgliedschaft an.
In diesem Fall erwarten wir von der HeilpraktikerIn für Psychotherapie, dass bereits psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen in einem Umfang absolviert wurden, der deutlich über das übliche Maß hinausgeht. Das bedeutet, dass die im Qualikationsstandards des AK-HPP-HL geforderte Gesamtstundenanzahl sehr deutlich übererfüllt sein muss und dass die inhaltliche Ausrichtung der Fort-/Weiterbildungen auf ein hohes fachliches Niveau hinweist. Außerdem muss der Qualifizierungsprozess der HeilpraktikerIn für Psychotherapie sowohl eine große psychotherapeutische Kompetenz, eine klare berufsethische Haltung als auch ein hohes Maß an menschlicher Reife erkennen lassen.

Eine  Probemitgliedschaft soll Gelegenheit bieten, in der gemeinsamen Arbeit im AK-HPP-HL fachliche und persönliche Fähigkeiten der KollegIn kennenzulernen und zu erfahren, ob unser Anspruch an Fachlichkeit von ihr generell erfüllt wird, obwohl die Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme in Teilen nicht ausreichend sind.

Beachten Sie bitte auch die Informationen auf der Seite Ergänzendes.
Über die Aufnahmemodalitäten des AK-HPP-HL können Sie sich auf der Seite Mitgliedschaft in formieren.

Durch eine Probemitgliedschaft im Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck entsteht kein Anspruch auf eine weitere Teilnahme im AK-HPP-HL.


Die korrekte Berufsbezeichnung für unsere Berufsgruppe lautet gemäß Erlaubnisurkunde des zuständigen Gesundheitsamtes HeilpraktikerIn beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Umgangssprachlich wird häufig die Bezeichnung HeilpraktikerIn für Psychotherapie benutzt.