Qualitätssicherung

Die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck erachten ein Mindestmaß an regelmäßig durchgeführten qualitätssichernden Maßnahmen für zwingend, um psychotherapeutische Kenntnisse und Behandlungsmethoden auf fachlich hohem Niveau zu halten und diese um aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu erweitern.

Die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck sorgen für ständige Qualitätssicherung ihrer psychotherapeutischen Arbeit durch fortlaufende Teilnahme an Fort-/Weiterbildungen, Supervision/Intervision, Arbeitskreisen/Qualitätszirkeln, Studium vom Fachliteratur und anderen Maßnahmen der Qualitätssicherung.

Fortbildungs-ordnung PKSH

Die Minimalanforderungen an regelmäßig durchzuführende qualitätssichernde Maßnahmen für die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für -Psychotherapie Lübeck sind angelehnt an die Fortbildungsverpflichtung psychologischer PsychotherapeutInnen (§ 137 SGB V).

Punktwerte für qualitätssichernde Maßnahmen

Für absolvierte qualitätssichernde Maßnahmen sammeln die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck Punktwerte im Umfang von mindestens 250 Punkten innerhalb von 5 Jahren.

Fort-/Weiterbildung
•    1 Punkt je 1 Std. á 45 Minuten

Supervision (> 10 Std.*/Jahr)
•    1 Punkt je 1 Std. á 50 Minuten bei HeilpraktikerIn für Psychotherapie

•    1,5 Punkte je 1 Std. á 50 Minuten bei HeilpraktikerIn für Psychotherapie und ECP-Holder
•    1,5 Punkte je 1 Std. á 50 Minuten bei PsychotherapeutIn mit Approbation

Intervision
•    1 Punkt je 1 Std. á 60 Minuten

Arbeitskreis
•    1 Punkt je 1 Std. á 60 Minuten

Selbststudium Fachliteratur
•    50 Punkte in 5 Jahren (max. 10 Punkte pro Jahr)

AutorIn
•    1 Punkt pro 1-2 Seiten Fachartikel

Referentin (zusätzlich zu den Punkten pro Fortbildungsstunde á 45 Minuten)
•    1,5 Punkte für Fachvortrag
•    2 Punkte für Seminar/Workshop mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung der TeilnehmerInnen (z.B. Supervision, Selbsterfahrungsanteil, u.ä.)


* Supervision
Der persönliche Bedarf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl geleisteter Stunden psychotherapeutischer Arbeit mit KlientInnen, Art und Schwere der behandelten psychischen Störungen, Umfang und Qualität bereits absolvierter Aus-, Fort-, und Weiterbildungen, Berufserfahrung.
Wir gehen davon aus, dass bei durchschnittlich 10-12 Therapiestunden pro Woche 1 Supervisionstunde alle 6-8 Wochen erforderlich ist.
Zu Beginn der ambulanten psychotherapeutischen Tätigkeit in eigener Praxis ist der Bedarf erfahrungsgemäß höher. 4-wöchige Supervisionstermine können dann auch bei einer geringeren Anzahl geleisteter Therapiestunden nötig sein.
Einfluss auf den Bedarf hat auch die zugrundeliegende psychotherapeutische Qualifikation. In Abhängigkeit von fachlicher Qualität und Anzahl absolvierter Ausbildungsstunden kann, ggfs. schon zu Beginn der Tätigkeit in freier Praxis, auf ein solides Maß an psychotherapeutischem Handwerkszeug und (Selbst-)Erfahrung zurückgegriffen werden, wodurch sich ein entsprechend angepasster Bedarf ergeben kann.
Ein erhöhter supervisorischer Bedarf besteht bei der Behandlung schwerer psychischen Störungen (z.B. Traumafolgestörungen, Esstörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, u.a.), wodurch sich die benötigte Anzahl von Supervisionstunden (phasenweise) auch deutlich erhöhen kann.
Bei einer Berufserfahrung von wenigstens einigen tausend Behandlungsstunden kann der Supervisionsbedarf ggfs. auch unterhalb unserer Vorgaben liegen.