Mindestqualifikationen

Die Mindestqualifikationen der Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck setzen sich wie nachfolgend aufgeführt zusammen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen unter Inhalte und Umfang sowie Beschreibung.

  • Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)
  • Psychotherapeutische Qualifikationen im Gesamtumfang von mindestens 1400 Stunden
    • Psychotherapeutische Grundausbildung
    • Fort- und Weiterbildungen
  • Spezialisierung (fakultativ)
  • Berufspraxis
  • Mitgliedschaft in Berufs-/Fachverband

 

Inhalte und Umfang


Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

  • Inhalte des Gegenstandskatalogs der amtsärztlichen Überprüfung:
    • Psychopathologie
    • Diagnostik psychischer Störungen gemäß ICD-10 bzw. DSM-V (und nachfolgende Versionen)
    • Anamnese
    • Indikation psychotherapeutischer Verfahren
    • Krisenintervention
    • Psychiatrische Notfälle
    • Psychopharmakologie
    • Gesetzeskunde


Psychotherapeutische Qualifikationen

  • Psychotherapeutische Qualifikationen: mind. 1400 Stunden
    • Psychotherapeutische Grundausbildung: mind. 1200 Stunden
      • Ausbildungs-Institut ist Mitglied im Dachverband
      • Ausbildungs-Inhalte: Theorie, Methodik, Diagnostik, Supervision, Selbsterfahrung, Lehrtherapie, Kontrollierte Behandlungspraxis
    • Fort- und Weiterbildungen: ggfs. bis zu mind. 200 Stunden


Spezialisierung

  • Störungsspezifische Fort- und Weiterbildungen: mind. 150 Stunden (fakultativ)

    • zusätzlich zu den Mindestqualifikationen von 1400 Ausbildungsstunden
    • bei Spezialisierung auf die Behandlung komplexer Störungsbilder mit ausgeprägter Symptomatik (Traumafolgestörungen, Sucht, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, u.a.)


Berufspraxis

  • Psychotherapeutische Arbeit mit KlientInnen unter Supervision
    • mind. 1500 Einzeltherapie-Termine mit KlientInnen
    • mind. 10 Stunden Supervision*/Jahr


Mitgliedschaft(en)

  • Berufsverband
  • Fachverband

 

Beschreibung

Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Die Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist die gesetzliche Voraussetzung für die erwerbsmäßige Ausübung der Psychotherapie ohne Approbation.
Zur Erlangung der Heilerlaubnis nach HeilprG müssen prüfungsrelevante Grundkenntnisse (s.o.) in der amtsärztlichen Überprüfung zur HeilpraktikerIn für Psychotherapie nachgewiesen werden.

Psychotherapeutische Qualifikationen

Der Gesamtumfang der psychotherapeutischen Mindestqualifikationen setzt sich zusammen aus den Ausbildungsstunden der Grundausbildung und (ggfs.) nachfolgenden Fort- und Weiterbildungen und beträgt mindestens 1400 Stunden (bzw. 1550 Unterrichtsstunden bei Spezialisierung).

Psychotherapeutische Grundausbildung

Der Umfang der psychotherapeutischen Grundausbildung der Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck beträgt mindestens 1200 Stunden. Zu den Inhalten der Grundausbildung zählen Theorie, Selbsterfahrung und praktische Ausbildung.
Der Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck versteht unter praktischer Ausbildung das Einüben der psychotherapeutischen Arbeitsweise im Rahmen supervidierter Behandlungspraxis. Das bedeutet, dass der Lernprozess in der konkreten Fallarbeit mit KlientInnen durch Supervision der TrainerInnen des Therapieausbildungsinstituts sowie durch niedergelassene SupervisorInnen kontrolliert wird.
Innerhalb der psychotherapeutischen Grundausbildung findet praktische Ausbildung in dem oben genannten Sinne üblicherweise ab dem dritten Ausbildungsjahr statt und wird von Supervision „live“ und „trocken“ begleitet.
Bei der Supervision „live“ nimmt die SupervisorIn an der therapeutischen Arbeit der in Ausbildung befindlichen TherapeutIn mit der KlientIn direkt teil. Die Fallarbeit wird im Anschluss daran von SupervisorIn und SupervisandIn besprochen. Supervision „live“ erfolgt durch TrainerInnen des Ausbildungsinstituts.
Mit Supervision „trocken“ ist gemeint, dass die angehende TherapeutIn ihre Fallarbeiten nach der therapeutischen Arbeit mit KlientInnen der SupervisorIn vorstellt und mit ihr bespricht. Supervision „trocken“ erfolgt durch TrainerInnen des Ausbildungsinstituts und zusätzlich durch niedergelassene SupervisorInnen.
Unter Selbsterfahrung verstehen wir das Erleben des Psychotherapieverfahrens in der Rolle der KlientIn. Dazu gehört die Reflektion eigener Muster und der persönlichen Entwicklung. Selbsterfahrung findet statt im Kontext der psychotherapeutischen Grundausbildung im Einzel- und im Gruppensetting sowie in der Lehrtherapie.
Die psychotherapeutische Grundausbildung wurde in einem in Europa im Allgemeinen anerkannten Therapieverfahren absolviert, das eine psychotherapeutische Wirksamkeit bewiesen hat.
Das Psychotherapieverfahren wurde in einer zusammenhängenden Ausbildung erlernt, um basale und fortgeschrittene psychotherapeutische Kenntnisse zu erwerben.  Zu den in Europa bewährten Psychotherapieverfahren zählen humanistische, tiefenpsychologische, kognitiv/behavioristische, systemische Therapieverfahren, wie z.B.:
Gestalttherapie, Katathym-Imaginative Psychotherapie, Körperpsychotherapie, Psychodrama, Kunsttherapie, Musiktherapie, Tanztherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Dialektisch-Behaviorale Therapie, Systemische Einzel-, Familien-, Gruppentherapie

Fort- und Weiterbildungen

An die Grundausbildung schließen sich psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen im Umfang von ggfs. bis zu mindestens 200 Stunden an.
Fort- und Weiterbildungen können in oben genannten Psychotherapieverfahren sowie erprobter Methoden und Techniken zur psychotherapeutischen Behandlung absolviert werden.

Spezialisierung

Der Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck (AK-HPP-HL) versteht unter Spezialisierung einen Behandlungsschwerpunkt auf ein Störungsbild bzw. einen Störungskomplex mit einem besonderen Schweregrad innerhalb dieser Gruppe psychischer Störungen.
Für die Behandlung muss die HPP-Therapeutin über vertiefte störungsspezifische Kenntnisse verfügen, die über den Gesamtumfang (1400 Std.) der psychotherapeutischen Mindestqualifikationen hinausgehen.
Mitglieder des AK-HPP-HL, die sich auf die Behandlung psychischer Störungen im vorgenannten Sinne spezialisiert haben, müssen störungsspezifische Fort- und Weiterbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden aufweisen können. Bei einer Spezialisierung im oben genannten Sinn wurden von der HPP-TherapeutIn Ausbildungsstunden mit einem Gesamtumfang von mindestens 1550 Stunden absolviert.

Berufspraxis

Die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck verfügen über eine Berufspraxis von mindestens 1500 Stunden psychotherapeutischer Arbeit mit KlientInnen unter Supervision.
Das Setting erfolgt üblicherweise als Einzeltherapie, kann aber auch als Paar- bzw. Gruppentherapie geleistet werden.
Die HPP-TherapeutIn läßt ihre psychotherapeutische Arbeit regelmäßig supervidieren mit einem Umfang von mindestens 10 Stunden* Supervision pro Jahr (* siehe Erläuterung auf der Seite Qualitätssicherung).

Mitgliedschaften

Für eine Mitgliedschaft im Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck werden Mitgliedschaften in einem Berufsverband und einem Fachverband vorausgesetzt.
Berufs- und Fachverbände als Kontrollinstanz überprüfen entsprechend ihrer Aufnahmebedingungen das Vorliegen der Nachweise psychotherapeutischer Qualifikationen ihrer Mitglieder. Eine Mitgliedschaft in entsprechenden Verbänden gilt daher für den AK-HPP-HL als Nachweis für erworbene psychotherapeutische Qualifikationen.
Aufgaben und Richtlinien von Berufs- und Fachverbänden können auf den entsprechenden Internetseiten eingesehen werden (siehe Links).

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