Arbeitsbeziehung

Regeln für die
Gestaltung der psychotherapeutischen Arbeitsbeziehung

Die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck verpflichten sich, die Würde und Rechte des Menschen zu achten. Die berufsethische Haltung ist dem humanistischen Menschenbild verpflichtet.

Die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck sorgen für ständige selbstkritische Überprüfung eigener persönlicher und fachlicher Qualifikation und Kompetenz und bemühen sich um ständige Weiterentwicklung sowie Beachtung ihrer Grenzen.

Die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck sorgen für eine professionelle therapeutische Arbeitsbeziehung zu ihren Klientinnen. Das beinhaltet den verantwortungsvollen Umgang mit dem besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis im therapeutischen Setting.

Keine Thematik des menschlichen Erlebens und Verhaltens soll von Seiten der TherapeutIn aus der therapeutischen Arbeit ausgeschlossen werden.

Konkretes Verhalten der TherapeutIn, das die Grenzen des therapeutischen Kontakts überschreitet, ist zu unterlassen.

Die TherapeutIn benutzt ihre KlientInnen nicht finanziell, emotional, sexuell oder für einen anderen persönlichen Vorteil oder zur Befriedigung eigener Bedürfnisse.

Die TherapeutIn belastet die therapeutische Beziehung nicht durch private oder therapeutische Mehrfachbeziehungen.

Die TherapeutIn behandelt persönliche Daten und Therapieinhalte vertraulich. Dies gilt auch für Supervision/Intervision. Auch nach Ende der Therapie bleibt die Schweigepflicht in Kraft.

Die TherapeutIn ist in allen Bereichen ihrer Tätigkeit der Ehrlichkeit verpflichtet.
Das betrifft auch den Bereich der öffentlichen Werbung. Falsche oder irreführende Äußerungen bezüglich ihrer Ausbildung oder Inhalt und Wirksamkeit ihrer Arbeit sind zu unterlassen.

Die TherapeutIn ist verpflichtet, ihre KlientInnen angemessen aufzuklären. Dazu gehört:

  • Art des psychotherapeutischen Verfahren/Methoden
  • Störungsbild
  • Rahmenbedingungen des Settings
    • Dauer und Kosten einer Therapiestunde
    • Stundenfrequenzen
    • voraussichtlicher zeitlicher Umfang der Therapie
    • Terminvereinbarungen
    • Honorar/Ausfallhonorar
    • ggfs. Kostenträger
  • Schweigepflicht (Schweigepflichtentbindung)
  • Freiwilligkeit der psychotherapeutischen Behandlung
  • freie TherapeutInnenwahl
  • Mitbehandlung durch Angehörige anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesens

Die Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck achten und beachten die Grundrechte des Menschen in ihrer therapeutischen Arbeit und begegnen ihren KlientInnen mit Respekt.

 

(Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wurden die nach den Qualifikationskriterien des Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck ausgebildeten und als HeilpraktikerIn beschränkt auf das Gebiet Psychotherapie praktizierenden Mitglieder des AK-HPP-HL als TherapeutIn bezeichnet.)