Eine Heilerlaubnis als Voraussetzung zur Ausübung der Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz (HeilprG – ehemals HPG) wird erteilt nach bestandener Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Inhalte der Ausbildung zur HeilpraktikerIn beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie sind nicht gesetzlich geregelt. Bestimmungen zur Überprüfung nach HeilprG durch das zuständige Gesundheitsamt sind Ländersache und unterscheiden sich zum Teil erheblich. Für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz existieren keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Mindestanforderungen an psychotherapeutische Ausbildung bzw. Qualitätssicherung.
Das deutsche Heilpraktikergesetz (HeilprG) gestattet die Ausübung der Psychotherapie
ohne Nachweis einer absolvierten psychotherapeutischen Ausbildung.
Mit dem beruflichen Selbstverständnis der Mitglieder des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck und unserem Anspruch an psychotherapeutische Fachlichkeit ist die Ausübung der Psychotherapie ohne (ausreichende) Ausbildung in einem erprobten Psychotherapieverfahren nicht vereinbar.
Aus unserer Sicht bedarf es fundierter psychotherapeutischer Qualifikationen sowie Ausbildung persönlicher Kompetenz mit einer berufsethischen, dem humanistischen Menschbild verpflichteten Haltung, um verantwortungsvoll Psychotherapie nach HeilprG auszuüben.
Zur Erfüllung seines Anspruchs an Fachlichkeit hat der Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck für seine Mitglieder Leitwerte zu therapeutischer Haltung und Fachkompetenz formuliert und in dem hier vorliegenden Qualifikationsstandard verbindlich festgelegt. Der Qualifikationsstandard des Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck gliedert sich in:
Mindestqualifikationen
Qualitätssicherung
Berufsethische Haltung
Psychotherapeutische Ausbildungen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung werden von den Mitgliedern des AK-HPP-HL in Eigenverantwortung absolviert. Die Mitglieder verpflichten sich zur Ehrlichkeit in allen Aspekten ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß unserer Leitlinien zur berufsethischen Haltung.
Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung können die Mitglieder alle Angaben selbstverständlich belegen.
Der Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck verzichtet daher auf ein Kontrollorgan zur Überprüfung von Mindestqualifikationen und laufender Qualitätssicherung seiner Mitglieder.
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