Behandlung

Regeln für die
Durchführung der psychotherapeutischen Behandlung

Grundlage für die Durchführung der psychotherapeutischen Behandlung sind Richtlinien, die im Heilpraktikergesetz (HeilprG), der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (DVO) und der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) gesetzlich geregelt sind.
Der Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck definiert folgende Leistungsmerkmale und legt diese für die psychotherapeutische Arbeit seiner Mitglieder verbindlich fest.

Behandlung von KlientInnen
  • Diagnostik basierend auf den Diagnosesystemen ICD-10 bzw. DSM-V (und nachfolgenden Versionen)
    • Art, Ursache und aufrechterhaltende Faktoren der Problematik
    • Anamnese
    • Formulieren einer Diagnose oder Arbeitshypothese
    • Indikationsstellung (mit Hinblick auf Kontraindikationen)
  • Formulierung und Anpassung eines Behandlungsplans
  • Durchführung der Behandlung auf der Basis des “best practice”
  • Führen einer Handakte
  • Information der KlientIn
  • Gestaltung einer therapeutischen Allianz
Organisation (eigene Praxis, Institution)
  • Führung einer geordneten Patientenadministration
  • Garantie der Privatsphäre der KlientIn
  • Schweigepflicht (Schweigepflichtentbindung)
  • Zusammenarbeit mit anderen BehandlerInnen
Professionelle Weiterentwicklung
  • Entwicklung fachlicher und persönlicher Kompetenz
  • Vergrößerung und Vertiefung fachspezifischer Kenntnisse
  • Kenntnisnahme von Forschungsergebnissen und neuen methodischen Ansätzen auf dem eigenen Fachgebiet
  • Überprüfung bestehender Arbeitsweisen auf Effektivität und Aktualität
  • Anpassung bestehender Arbeitsweisen an neue Erkenntnisse
  • Fähigkeit, bestehende methodische Prinzipien im Behandlungsverlauf individuell weiterzuentwickeln
Arbeitsweise
  • Methodische, problemorientierte und zielgerichtet Vorgehensweise
  • Einsatz von Kompetenz und Wissen der aktuell gültigen diagnostischen Systeme
  • Kenntnis von europaweit bewährten psychologischen Theorien und Therapieansätzen
  • Erweiterung der individuellen Therapierichtung durch Integration von Methoden und Techniken weiterer Therapieschulen
  • Behandlungsmethoden werden der jeweiligen Therapiezielsetzung bzw. Therapiephase angepasst
    • stabilisierend
    • lösungsorientiert
    • erkenntnisorientiert
 Aufgaben und Behandlungsziele

Zu den Aufgaben und Behandlungszielen der therapeutischen Arbeit mit KlientInnen gehören im Allgemeinen Linderung und Heilung von psychischen Leiden durch Erreichen von Stabilisierung, Veränderung, Entwicklung sowie Akzeptanz auf emotionalem, kognitivem, sozialem oder körperlichem Gebiet.
Im Einzelnen sind das:

  • Diagnostik
  • Psychoedukation
  • Stabilisierung
  • Symptomreduzierung
  • Linderung des Beschwerdebildes
  • Entwicklung neuer Lebensmodelle
  • Heilung der psychischen Störung
  • Akzeptanz verbleibender Restsymptomatik
  • Rezidivprophylaxe
  • Prävention