Eine Beurteilung psychotherapeutischer Qualifikationen kann anhand verschiedener Faktoren vorgenommen werden. Dazu gehören u.a. der zeitliche Umfang und die inhaltliche Qualität von Aus-, Fort- und Weiterbildungen.
In unserem Qualifikationsstandard beschreiben wir den zeitlichen Umfang psychotherapeutischer Qualifikationen mit der Anzahl der absolvierten Ausbildungsstunden.
Der Hintergrund dieser Entscheidung ist der, dass die Angabe der Ausbildungsdauer in Zeiteinheiten von Jahren bzw. Monaten keinerlei Auskunft darüber gibt, wie viel Unterrichtsstunden tatsächlich stattgefunden hat. So kann beispielsweise eine dreijährige Ausbildung ca. 200 oder mehr als 1000 Stunden beinhalten.
Um mehr Transparenz und damit eine bessere Vergleichbarkeit von Ausbildungszeiten zu ermöglichen, hält der Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck die Darlegung der Anzahl von Ausbildungsstunden für aussagekräftiger und hat den für ihn verbindlichen Qualifikationsstandard entsprechend definiert.
Die inhaltliche Qualität von psychotherapeutischen Aus-, Fort- und Weiterbildungen hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab. Der Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck geht davon aus, dass Qualifikationen in psychotherapeutischen Verfahren und Methoden, die in Europa erprobt und anerkannt sind, ein Mindestmaß an fachlicher Qualität aufweisen.
Nach unserer Erfahrung sind die folgenden Faktoren unbedingt qualitätsmitbestimmend:
Die psychotherapeutische und die persönlich-menschliche Kompetenz einer TherapeutIn hängt nicht ausschließlich von der Anzahl abgeleisteter Ausbildungsstunden und Methodenkompetenz ab, sondern ist auch eine Frage der berufsethischen Haltung.
Wie angebotenes Wissen gelernt und in die eigene Arbeitsmethode integriert sowie in der Praxis umgesetzt wird, ist individuell verschieden und bestimmt den Arbeitsstil der TherapeutIn.
Unter bestimmten Voraussetzungen möchten wir auch KollegInnen eine Teilnahme am Arbeitskreis HeilpraktikerInnen für Psychotherapie Lübeck ermöglichen, die unsere Mindestqualifikationen nicht vollumfänglich erfüllen.
Beispiel:
Eine HeilpraktikerIn für Psychotherapie hat eine psychotherapeutische Ausbildung
abgeschlossen.
Die Anzahl der Grundausbildungsstunden liegt unterhalb unserer Vorgaben.
Die erforderliche minimale Gesamtstundenanzahl ist übererfüllt.
Weitere Anforderungen gemäß unseres Qualifikationsstandards sind erfüllt.
Die KollegIn weist ein hohes Maß an psychotherapeutischer Kompetenz sowie
persönlich-menschlicher Reife auf.
Im Einzelfall bieten wir die Möglichkeit einer Probemitgliedschaft an.
Interessierte können sich über die Aufnahmemodalitäten auf der Seite Mitgliedschaft in formieren.