Qualitätsstandards für Psychotherapie HeilprG

Der Berufsverband akademischer PsychotherapeutInnen e.V. (BAPt) setzt sich für hohe fachliche Qualität von psychotherapeutisch Tätigen mit einer Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und Patientenschutz ein.

Der BAPt fordert eine einheitliche bundesweite Berufsbezeichnung für HeilpraktikerInnen für Psychotherapie, die eine qualitätiv hochwertige psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben.

„Die Qualitätsstandards auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes seien bei der Anerkennung zum „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ entschieden zu niedrig, so der Berufsverband.
Der Gesetzgeber müsse bei einer Reform des Gesetzes die Qualitätsstandards deutlich höher setzen.
Akademischen Psychotherapeuten, die über eine qualifizierte und auf europäischer Ebene anerkannte Ausbildung verfügen, sollten eine eigene gesetzliche Grundlage für ihre Berufsausübung bekommen.
Hierzu eigne sich das „Europäische Zertifikat für Psychotherapie (ECP)“.“

 

Der Berufsverband akademischer PsychotherapeutInnen (BAPt) ist Mitglied im Europäischen Dachverband für Psychotherapie (EAP) und im Deutschen Dachverband für Psychotherapie (DVP). Der BAPt arbeitet eng mit dem Ethikverein und dem Verbändetreffen gegen Grenzverletzungen und sexuellen Missbrauch in Psychotherapie und psychosozialer Beratung zusammen.
Der BAPt engagiert sich dafür, neben den Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten den „Heilpraktischen Psychotherapeuten“ mit einem Ausbildungsstandard auf ECP-Niveau zu etablieren.

Der Arbeitskreis HP-Psychotherapie Lübeck hat sich bei der Erarbeitung des Qualifikationsstandards für seine Mitglieder orientiert an den Aufnahmebedingungen des BAPt und des DVP sowie an den Voraussetzungen zur Erlangung des European Certificate of Psychotherapy (ECP).

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