Die Initiative Therapievielfalt für Deutschland startete Ende 2014 eine Bundestagspetition zur Aufnahme der Systemischen und Humanistischen Psychotherapie als Richtlinienverfahren.
Psychotherapie wurde 1967 als kassenärztliche Leistung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen. Mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetz (PsychThG) wurde die Berufsgruppe der Psychologischen PsychotherapeutInnen fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung des deutschen Gesundheitssystems.
Gleichzeitig wurden die Richtlinienverfahren eingeführt. Die mit den Krankenkassen abrechenbaren Therapienverfahren wurden beschränkt auf Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
Humanistische Psychotherapien wurden mit Einführung des Psychotherapeutengesetz als Richtlinienverfahren ausgeschlossen. Bei bestimmten psychischen Störungen sind Humanistische Psychotherapien gegenüber den Richtlinienverfahren aber durchaus überlegen.
Therapievielfalt für Deutschland hat eine einumfangreiche Liste mit internationalen wissenschaftlichen Studien und Fachliteratur zur Wirksamkeit Humanistischer Verfahren zusammengestellt.
Literatur zum wissenschaftlichen Wirkungs-Nachweis im Bereich der Humanistischen Verfahrensgruppe
Humanistische Psychotherapieverfahren basieren auf einem ganzheitlichen Model.
Der Mensch wird vor dem Hintergrund seines biologischen, biographischen, sozialen und ökologischen Umfelds sowie in seiner individuellen Werte- und Vorstellungswelt gesehen und wertgeschätzt. Die therapeutische Beziehung wird als wesentlicher Wirkfaktor betrachtet. Die TherapeutIn unterstützt Selbstentwicklung und Selbsterkenntnis.
Zu den Humanistischen Psychotherapieverfahren gehören u.a. Gestalttherapie, Körperpsychotherapie und Psychodrama.
Die Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zeitnah zu prüfen, die Systemische und die Humanistische Psychotherapie in die Richtlinien aufzunehmen und damit dort die Psychotherapie in ihren vier Grundorientierungen abzubilden.
Hiermit soll auch der 1998 im Zuge des Psychotherapeutengesetzes erfolgte Ausschluss dieser Verfahren aufgehoben werden.
Auszüge aus der Begründung
Die Ausgrenzung erfolgte 1998 ungerechtfertigt im Kontext des Psychotherapeutengesetzes (s. Anlage 1 des Richtlinien-Kommentars).
Ausgrenzung wissenschaftlich nicht begründet
Eine Ausgrenzung wird durch international gültige Wirksamkeitsstudien nicht gestützt. Es liegt umfangreiches und seriöses Forschungsmaterial vor, das eine längst überfällige Korrektur begründet. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nahm seine die Behörden beratende Arbeit erst nach längst vollzogener Ausgrenzung auf.
Potenzielle Wirksamkeitssteigerung in der Psychotherapie
Die durchschnittliche Wirksamkeit der humanistischen Verfahren liegt über dem Durchschnittswert der Richtlinien-Verfahren. Ihr Ausschluss bedeutet eine erhebliche Potenzialverschwendung. Er bewirkt beim Patienten: längere Krankheitsausfälle, geringere Heilungschancen, höhere Chronifizierungs- und Frühberentungsquoten sowie ein ungünstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Einbuße an Lebensqualität sowie die Mehrkosten hat die Versichertengemeinschaft zu tragen.
Eingereicht wurde die Petition von
- AGHPT – Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie
- DVG – Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie e.V.
- DDGAP e.V. – Deutscher Dachverband GESTALTTHERAPIE für approbierte Psychotherapeuten e.V.
Zu den UnterstützterInnen der Petition zählen u.a. zahlreiche Berufs- und Fachverbände.
Den vollständigen Text der Petition können Sie hier nachlesen: Petition_55558