DVP-ExpertInnenrunde fordert länderverbindliche Ausbildung für HeilpraktikerInnen für Psychotherapie

Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht umfasst mehr als 300 Seiten sowie einen Fragenkatalog an die Verbände. Im August 2021 formulierte der Deutsche Dachverband für Psychotherapie (DVP) eine Stellungnahme zum Fragenkatalog.

Das Gutachten stellt klar, dass eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs verfassungswidrig wäre.
Für die Abschaffung des Heilpraktikerberufs gibt es derzeit weder eine ausreichende Tatsachen- noch eine Rechtsgrundlage. Rechtlich gesehen würde die Abschaffung einen massiven Eingriff in die Berufswahlfreiheit bedeuten, der nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut und nur dann in Betracht käme, wenn keine anderen, milderen Mittel der Gefahrenbeseitigung in Betracht kämen. Derartige Umstände liegen nicht vor.“ (Seite 283)

Der DVP schreibt in seiner Stellungsnahme (17.08.2021):
Eine Abschaffung des sektoralen Heilpraktikers für Psychotherapie halten wir für verfassungsmäßig nicht
zulässig. Eine Einschränkung der Tätigkeit des sektoralen Heilpraktikers für Psychotherapie halten wir für verfassungsmäßig nicht zulässig. Der Erhalt des sektoralen Heilpraktikers für Psychotherapie ist zur Wahlfreiheit der Bürger unseres Landes unbedingt zu erhalten. Das Berufsbild des sektoralen Heilpraktikers für Psychotherapie steht unter verfassungsrechtlichem Bestandsschutz und kann nicht entfallen. […]
Wir empfehlen eine Ausbildung, welche in das European Certificate for Psychotherapy (ECP) mündet, als Grundlagenanforderung für die Reform der Ausbildung für den Sektoralen Heilpraktiker für Psychotherapie zu wählen.

Am 28.08.2021 hatte der Deutsche Dachverband für Psychotherapie zu einer ExpertInnerunde Heilpraktikerrecht eingeladen. An der ExpertInnenrunde nahmen RepräsentantInnen der DVP-Mitgliedsverbände, DVP-Einzelmitglieder und VertreterInnen von Gastverbänden teil. Die ExpertInnen fordern eine zweiphasige Ausbildung für HeilprakterInnen für Psychotherapie.

Der erste Ausbildungsstrang beeinhaltet die Ausbildung zur HeilpraktikerIn für Psychotherapie an einer Heilpraktikerschule mit anschließender Überprüfung zur Erlangung der Heilerlaubnis durch das zuständige Gesundheitsamt und eine Psychotherapieausbildung.
Der Erwerb der Heilerlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz muss an die Absolvierung einer psychotherapeutischen Grundausbildung in einem EAP-Psychotherapieverfahren (European Association for Psychotherapy) oder der Österreichischen Liste geknüpft sein.

Im zweiten Ausbildungsstrang werden psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen absolviert sowie Berufserfahrung gesammelt.
Für HeilpraktikerInnen für Psychotherapie, die die Qualitätskriterien der EAP erfüllen und diese durch den Erhalt des Europäischen Zertifikats für Psychotherapie (ECP) nachweisen können, wird ein eigenständiges, drittes Berufsbild (ECP-PsychotherapeutIn) gefordert. Gefordert wird eine Gleichstellung von „heilpraktischen PsychotherapeutInnen“ (mit ECP-Ausbildung) mit ärztlichen und psychologischen PsychotherapeutInnen. „Heilpraktische (ECP) PsychotherapeutInnen“ sollen die Berechtigung zur Abrechnung im Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen erhalten.


zum Weiterlesen:

Heilpraktikergesetz in Gefahr (07.06.2021)

Risiko Heilpraktikerbehandlung? Zahlen & Fakten! (30.01.2021)

Steigender Psychotherapiebedarf durch Corona-Krise | Deutscher Dachverband für Psychotherapie startet Initiative (04.03.2021)


 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Privacy Policy: Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass meine Angaben zweckgebunden zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.