Fonds Sexueller Missbrauch

Beim Fonds Sexueller Missbrauch können unter bestimmten Voraussetzungen eine Traumatherapie sowie andere Hilfeleistungen beantragt werden, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die an Trauma-Folgestörungen leiden, die durch sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend verursachten wurden.

Hilfeleistungen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro können beim Fonds Sexueller Missbrauch beantragt werden. Zu den möglichen Leistungen gehört auch die Kostenübernahme für eine Traumatherapie.
In begründeten Fällen können auch die Kosten für eine Traumatherapie bei einer HeilpraktikerIn für Psychotherapie bewilligt werden.

Einen Überblick über Hilfeleistungen und Informationen zur Antragstellung gibt der Artikel:

Fonds Sexueller Missbrauch | Hilfeleistungen beantragen

(inkl. Links zu weiterführenen Informationen)

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