Richtlinien-Psychotherapie: Die Entscheidung über die Notwendigkeit ist komplex

Im Deutschen Ärzteblatt erschien der Artikel „Richtlinien-Psychotherapie: Die Entscheidung über die Notwendigkeit ist komplex“ der Autoren Prof. Dr. med. Freyberger und Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Linden.

In Zeiten knapper Kassen werfen die Autoren die Frage auf, unter welchen Gesichtpunkten die Kosten für eine Psychotherapie durch approbierte PsychotherapeutInnen von der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten getragen werden sollen.

Hintergrund dieser Frage ist der Umstand, dass der Bedarf an Therapieplätzen durch kassenzugelassene PsychotherapeutInnen nicht ausreichend gedeckt werden kann.

Wartezeiten auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie können bis zu 6 Monate betragen. Abhängig von regionalen Gegebenheiten bzw. Indikation können Wartezeiten ggfs. auch bei bis zu 1 Jahr und länger liegen. Approbierte PsychotherapeutInnen können aufgrund der hohen Nachfrage teilweise keine Wartelisten mehr anbieten.

Die Autoren stellen in einer Kosten-Nutzen-Abwägung therapeutische Aspekte als Indikation für eine Psychotherapie dem Notwendigkeits- und Wirtschaftlichkeitsgebot gegenüber.

Auszüge aus dem Artikel:

Es besteht eine erhebliche Nachfrage nach Richtlinien-Psychotherapie – bei begrenzten Ressourcen. Die Frage stellt sich immer, wann diese notwendig, indiziert, machbar, nützlich, hilfreich, wünschenswert, wirtschaftlich oder optimal ist.

Bedenkt man die Zahl potenzieller Indikationen, für die es Behandlungsoptionen gibt (machbare Psychotherapie), die evidenzbasiert eine Besserung von Leid erwarten lassen (nützliche, hilfreiche oder erfolgversprechende Psychotherapie) und die auch dem Hilfsbedürfnis Betroffener (wünschenswert) entgegenkommen, dann ergibt sich daraus, dass es niemals genügend Psychotherapeuten geben kann, um alle Bedürfnisse und Indikationen für Psychotherapie abzudecken.

Das „Notwendigkeitsgebot“ bezieht sich auf den Einzelfall. Notwendigkeit ist nicht gleichzusetzen mit indiziert, machbar, nützlich, hilfreich, wünschenswert, brauchbar, prognostisch erfolgversprechend oder optimal.

Das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ ist zu operationalisieren durch einen Vergleich gegebener Behandlungsalternativen. Da Psychotherapie zulasten der Solidargemeinschaft durchgeführt wird, ist ethisch und sozialpolitisch zu fordern, dass unter gleichwertigen Behandlungsalternativen die preiswerteste zur Anwendung kommt.

Daher wäre es im Einzelfall möglicherweise sozialrechtlich nicht korrekt und mit Blick auf die Solidargemeinschaft unethisch, Gelder für eine teure Richtlinien-Psychotherapie auszugeben.

Bei begrenzten finanziellen Ressourcen der Gesetzlichen Krankenkassen und engen Behandlungskapazitäten kassenzugelassener PsychotherapeutInnen ist die Frage nach den Kriterien für eine Verteilung der (nicht am tatsächlichen Bedarf ausgerichteten) Therapieplätze sicher notwendig.

Für Therapiesuchende erhöht sich aber durch wiederkehrende Absagen bei Anfragen nach einem Therapieplatz und monatelange Wartezeiten der individuelle Leidensdruck.

Mögliche Folgen einer nicht zeitnah beginnenden bzw. umfänglich nicht ausreichenden psychotherapeutischen Behandlung können im Einfall sehr unterschiedlich sein.

Diesen Aspekt zu vernachlässigen, hieße aber, dass ggfs. auch Folgekosten für die Solidargemeinschaft entstehen können durch eine Chronifizierung des psychischen Leidens. Unter bestimmten Umständen könnten im weiteren Verlauf auch eine (längerfristige) Minderung der persönlichen Leistungsfähigkeit bzw. eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden.

Im Artikel wird auch darauf hingewiesen

„Wer privat bezahlt, kann diese Solidarpflicht ignorieren.“

Therapiesuchende, die die Kosten einer Psychotherapie selbst finanzieren können, können aus einem reichhaltigen bzw. teilweise unüberschaubaren Angebot an therapeutischen Verfahren und Methoden sowie unterschiedlich ausgebildeten TherapeutInnen auswählen.

Nicht immer ist eine Psychotherapie durch eine umfangreich ausgebildete TherapeutIn mit bzw. ohne Approbation nötig.

Bei Belastungen des alltäglichen Lebens können u.U. komplementäre Behandlungsansätze, wie Stressreduktion, psychologische Beratung, Coaching, u.a., ausreichende Unterstützung bieten.

HeilpraktikerInnen für Psychotherapie sind in einem breiten Arbeitsfeld tätig.
Das Angebot reicht von Ressourcenförderung über Lebensberatung bei Belastungen und Konflikten in Familie und Beruf bis hin zur Behandlung komplexer psychischer Störungen.

Für die Wahl von Therapieverfahren bzw. TherapeutIn müssen Fach-Informationen zugänglich und vergleichbar sein.
Damit Therapiesuchende aus den vorhandenen Therapiemöglichkeiten das Angebot auswählen können, das für die Behandlung der vorliegende Problematik am ehesten geeignet ist.

Der vollständige Artikel ist hier nachzulesen.

Richtlinien-Psychotherapie: Die Entscheidung über die Notwendigkeit ist komplex

Der Artikel im Deutschen Ärzteblatt ist auch als Online-Version einsehbar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Privacy Policy: Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass meine Angaben zweckgebunden zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.